Hornissen sowie alle Wildbienen- und Hummelarten sind streng geschützte Arten nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Für deren Tötung bzw. Beseitigung der Nester ist eine Ausnahmegenehmigung durch die 'Untere Naturschutzbehörde' erforderlich.
Das Landratsamt wird von ehrenamtlichen Wespen- und Hornissenberatern unterstützt.
Da insbesondere Hornissen, aber auch viele Wespenarten, sehr friedliche und nützliche Insektenfresser sind, ist eine Entfernung der Nester in vielen Fällen nicht notwendig. Im Gegenteil, bei Beachtung weniger Verhaltensregeln können die faszinierenden Tiere eine Bereicherung im eigenen Garten sein und sogar aus nächster Nähe beobachtet werden.
Durch eine persönliche Beratung der Bürger, gegebenenfalls auch vor Ort, soll erreicht werden, dass die Tiere nach Möglichkeit an ihrem Standort verbleiben können.
Bei Problemen mit Hornissen oder Wespen wenden Sie sich bitte an die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Pfaffenhofen.